Der neue § 24a StVG legt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum fest, vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. …
Der neue § 24a StVG legt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum fest, vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. …