Das Landgericht Wiesbaden hatte den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und Störung öffentlicher Betriebe zu einer Freiheitstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte an der ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln-Frankfurt auf einer Länge von etwa 83 Metern die Befestigung einer Schiene gelöst. Dabei rechnete er mit der Möglichkeit, dass es aufgrund der ständigen Befahrung dieses Streckenabschnitts zu einer Verschiebung des Schienenstranges und schließlich zu der Entgleisung eines ICE-Zuges mit tödlichen Folgen kommen konnte. Die Manipulation konnte noch rechtzeitig entdeckt und die Strecke gesperrt werden.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden verworfen, weil dessen Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Pressemitteilung des BGH Nr. 232/2021
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