Nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer Studienfahrt im Juni 2019 hat das LG Mönchengladbach zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt. Die Lehrerinnen hätten sich über mögliche Erkrankungen informieren müssen, so das Gericht.
Eine 60-jährige Pädagogin erhielt eine Geldstrafe von 23.400 Euro, die 34-jährige Mitangeklagte wurde zu 7.200 Euro verurteilt (Urteil vom 15.02.2024 – 23 KLs 6/23). Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt. Die Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen.
Der Zustand des Kindes hatte sich auf der Fahrt stetig verschlechtert, worüber mitreisende Schüler die Lehrerinnen informiert hatten. Bei entsprechender Kenntnis hätten die Pädagoginnen anders auf die Beschwerden reagieren und eine frühzeitige Aufnahme in ein Krankenhaus veranlassen müssen, so die Anklage. Das hätte laut Gutachten den Tod der Schülerin wohl verhindert.
Am Abreisetag kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später an den Folgen von Insulinmangel starb. Laut Anklage soll die 13-Jährige auf der Fahrt die Blutzuckermessungen und Zugabe von Insulin vernachlässigt haben. Dem Prozess war ein jahrelanges, juristisches Tauziehen vorausgegangen. Das LG Mönchengladbach hatte die Klage zunächst nicht zugelassen. Das OLG Düsseldorf entschied im Juni 2023 anders. Eine andere Kammer des LG wurde zuständig.
LG Mönchengladbach, Urteil vom 15.02.2024 – 23 KLs 6/23
beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 15. Februar 2024 von ak (dpa)
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