Wer Fachanwalt bleiben will, muss sich ab 2015 intensiver fortbilden.
Die 5. Satzungsversammlung erhöhte in ihrer fünften Sitzung am 6. Dezember 2013 die Pflichtfortbildung von 10 auf 15 Zeitstunden. Gleichzeitig wurde die starre Regelung der Fortbildung durch Präsenzseminare in § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) gelockert. Zukünftig können bis zu 5 Zeitstunden durch Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle erbracht werden. Außerdem zählt jetzt auch die dozierende Tätigkeit vor juristischen Laien. Das war aber nicht alles in der FAO: Der Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht wurde als 21. Fachanwaltschaft beschlossen. Damit war eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltverein erfolgreich.
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