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Verkehrsstrafrecht

Lebenslange Haft für illegales Autorennen mit zwei Todesfällen

Nach einem verbotenen Autorennen, bei dem zwei Kinder starben, muss eine 42-Jährige lebenslang ins Gefängnis. Der 41 Jahre alte Mittäter der Frau wurde am LG Hannover zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sei überzeugt, dass die Verurteilten den Tod anderer billigend in Kauf genommen hätten, so Richterin Britta Schlingmann.

Im Februar 2022 lieferten sich die Verurteilten in Barsinghausen im Raum Hannover ein verbotenes Autorennen – sie rasten nach Überzeugung des Gerichts mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinanderher her, erlaubt war Tempo 70. In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihren Wagen, es kam zum Zusammenstoß mit entgegenkommenden Autos. Der Wagen einer Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die angeschnallten zwei und sechs Jahre alten Jungen auf der Rückbank starben. Mehrere Menschen wurden verletzt.

Das LG verurteilte wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und eines illegalen Autorennens mit Todesfolge (Urteil vom 25.07.2024 – 40 Ks 2/24). Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Fall musste ein zweites Mal verhandelt werden, weil der BGH das erste Urteil vom April 2023 wegen Rechtsfehlern weitgehend aufgehoben hatte. Damals war die Hauptangeklagte vom LG Hannover zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, der Mann zu vier Jahren. Es bleibt abzuwarten, ob der BGH erneut ran muss. In einem anderen Fall hatte er ein Mordurteil aufgehoben.

LG Hannover, Urteil vom 25.07.2024 – 40 Ks 2/24
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK

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