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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht – Schädliche Neigungen

  1. Was sind schädliche Neigungen? Dabei handelt es sich um schwere persönliche oder erzieherische Mängel, die dazu führen könnten, dass der Täter auch in Zukunft Straftaten begeht. Diese Mängel müssen zum Zeitpunkt des Urteils noch vorhanden sein und das Risiko weiterer Straftaten nahelegen.
  2. Beispiel aus der Praxis: In einem Fall wurde eine Angeklagte wegen Betrugs verurteilt, und das Gericht ordnete eine Freiheitsstrafe an, weil es schädliche Neigungen vermutete. Diese Einschätzung wurde jedoch später angezweifelt.

    Warum wurde das angezweifelt?

    Der BGH stellte fest, dass die schädlichen Neigungen nicht klar genug begründet waren. Vor allem wurde berücksichtigt, dass die Angeklagte zwei kranke Kinder betreute und ihre Lebensumstände keine weiteren Hinweise auf eine gefährliche Persönlichkeit lieferten. Dies besagt jedoch nichts über die weitere Persönlichkeitsentwicklung der jetzt erwachsenen Angeklagten, zumal seit der Tat rund zwei Jahre vergangen waren, ohne dass die Angeklagte erneut straffällig wurde.

    BGH, Beschluß v. 20.2.2024, 1 StR 30/24

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