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Arztstrafrecht

Amputationen von Hoden: Mehrjährige Haftstrafe für Hobby-Chirurg

Über Foren sollen die Kontakte zwischen dem Mann aus Thüringen und den Interessierten zustande gekommen sein. Die OPs auf Wunsch der Betroffenen führte der 75-Jährige in seinem Wohnzimmer durch.

Wegen der Amputation von Hoden, Zehen und eines Penisses hat das LG Erfurt einen 75-Jährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt (Urteil vom 15.10.2024 – 10 KLs 840 Js 16605/21). Der Mann aus Thüringen ohne medizinische Ausbildung soll in mehreren Fällen auf Wunsch der Betroffenen und gegen Bezahlung die Amputationen durchgeführt haben – auf seiner Wohnzimmer-Couch. Verurteilt wurde der Mann wegen sieben Fällen schwerer Körperverletzung und eines weiteren Falls von Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten. „Was wir mit dieser Strafe auf jeden Fall bewirken wollen, ist, dass es keine Nachahmer gibt“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Tietjen.

„Es war ein außergewöhnliches Verfahren, es war auch ein mit Scham behaftetes Verfahren“, so Tietjen. Auch den gehörten Zeugen, die von sich aus den Angeklagten um die Eingriffe gebeten hatten, sei es schwergefallen, sich vor Gericht zu äußern, so der Richter weiter. Die Öffentlichkeit war während des Großteils der Verhandlung ausgeschlossen. In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, dass sich der heute 75 Jahre alte Angeklagte in den vorgeworfenen Fällen geständig gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Darum ging es den Betroffenen bei den Eingriffen

In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, die Betroffenen hätten sich selbst an den Mann gewandt und um die jeweiligen Eingriffe gebeten. Ihnen sei es etwa um den ersten Schritt einer Geschlechtsangleichung gegangen, oder auch um die Bekämpfung von Schmerzen im Genitalbereich. Die meisten der Betroffenen hätten angegeben, an einer Bestrafung des Angeklagten nicht interessiert zu sein.

Weiter hieß es in der Urteilsbegründung, dass der Mann bei seiner Einlassung angegeben habe, sich vor den Eingriffen längere Zeit auch in Internetforen mit dem Thema Kastration beschäftigt zu haben. Er habe den Betroffenen helfen wollen. Geld habe bei den Amputationen nur eine untergeordnete Rolle gespielt. An dieser Aussage des Mannes äußerte das Gericht allerdings Zweifel.

Die Fälle liegen alle einige Jahre in der Vergangenheit, der älteste stammt aus dem Jahr 2015. Zwischen 500 und 2.200 Euro soll der Mann für die Amputationen genommen haben. Für die Eingriffe habe er eine Kunststoffmatte auf sein Sofa gelegt, den Genitalbereich der Betroffenen mittels Spritze betäubt und auch desinfiziert. Was mit den entfernten Körperteilen passierte, habe sich nicht klären lassen, so Richter Tietjen. Mindestens ein Eingriff sei zudem potenziell lebensgefährlich für den Betroffenen gewesen.

LG Erfurt, Urteil vom 15.10.2024 – 10 KLs 840 Js 16605/21
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK

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